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Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.gw-nuertingen.de veröffentlichte Website der Gebäudewirtschaft Nürtingen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen von § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 08.06.2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Barriere:
- a. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
- b. Maßnahmen: Die Stadt Nürtingen plant die Texte und die Videos für die Gebäudewirtschaft ein und beantragt diese sobald wie möglich.
Diese Erklärung wurde am 08.06.2021 erstellt.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Stephanie Aeffner
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str.6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefon: Telefonnummer: 0711 279-3358 oder Telefonnummer: 0711 279-3360 (Geschäftsstelle)
E-Mail: Poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach §12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie für alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Herr Clint Metzger
Amt für Stadtmarketing, Tourismus und Klimaschutz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus
Zimmer 303
Marktstraße 7
72622 Nürtingen
Telefonnummer: 07022 75-307
Faxnummer: 07022 75-588
presse.stadt(@)nuertingen.de