Hauptbereich
Sie suchen Wohnraum
Bei Interesse an einer Miet- oder Sozialwohnung können Sie sich gerne in unsere Interessenskartei aufnehmen lassen.
Bitte melden Sie sich hierfür per E-Mail mit folgenden Angaben:
- Name, Vorname
- Anschrift
- Anzahl der Personen (Erwachsene / Kinder)
- benötigte Zimmeranzahl
- Wohnberechtigungsschein vorhanden?
- Einkommen
- besondere Anforderungen: Barrierefreiheit, etc.
Wohnberechtigungsschein für geförderte Mietwohnung
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) besteht die Möglichkeit eine geförderte Mietwohnung, deren Miete unter der ortsüblichen Miete liegt, zu beziehen. Weiter Informationen über die Zugangsvoraussetzungen und Antragsstellung des Wohnberechtigungsschein erhalten Sie direkt über das Amt für Liegenschaften, Wirtschaftsfördung und Bürgebeteiligung – Wohnungswesen.
Hilfe für Wohnungslose
Im Falle einer akuten Obdachlosigkeit oder wenn Ihnen eine Obdachlosigkeit droht durch Kündigung oder Räumungsklage, sind wir Ihnen ebenfalls behilflich eine Unterkunft bis zur Beendigung Ihrer Notlage zu Verfügung zu stellen. Sie können dieses Angebot nutzen, wenn Sie keine Wohnung haben und es Ihnen aus eigener Kraft nicht gelingt, eine Unterkunft zu beschaffen. Bitte wenden Sie sich hierfür zuerst an den Sozialen Dienst der Stadt Nürtingen oder das Ordnungsamt (Obdachlosenbehörde) der Stadt Nürtingen. Im Anschluss wird Ihnen von uns eine entsprechende Wohnung oder Unterkunft zu Verfügung gestellt.